Transaktionsgebühren werden immer dann erhoben, wenn man entweder ein Wertpapier verkauft oder ein Wertpapier kaufen möchte. Aus diesen Gebühren geht ein Teil an die Einrichtung, wo sie ihr Wertpapierdepot hinterlegt haben und ein anderer Teil wird von der jeweiligen Börse als Transaktionsgebühr berechnet.
In der Regel sind sie bei Investmentfonds für den Anleger unsichtbar, da diese Kosten im Anteilspreis enthalten sind und nicht weiter aufgeschlüsselt werden. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse einheitlich festgelegt. |

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