Squeeze Out

Sofern ein Hauptaktionär über mehr als 95 Prozent der Anteile eines Unternehmens verfügt, kann er in Form eines Squeeze Out alle restlichen Minderheitsaktionäre durch die Zahlung einer angemessen Ablösung aus dem Unternehmen drängen und die komplette Kontrolle über die Aktien übernehmen. Einen bestimmten Grund benötigt der Hauptaktionär gegenüber den Minderheitsaktionären dafür nicht.

Hauptaktionär kann jede deutsche oder ausländische natürliche oder juristische Person sein. Auch eine BGB-Außengesellschaft kommt in Betracht. Diese muss jedoch selbst Inhaberin der Aktienmehrheit sein. Eine bloße Willensbildungsgesellschaft kommt nicht in Betracht, da sie mangels Aktien nicht Hauptaktionär sein kann.

Erwägenswert ist die Gründung einer oHG nach § 105 Abs. 2 HGB. Denn die eingetragene und damit registergerichtlich geprüfte oHG hat den Anschein der Dauerhaftigkeit für sich, der - wie noch zu zeigen sein wird - von erheblicher Bedeutung ist
Squeeze Out