BAWe

Das Bundesaufsichtamt für den Wertpapierhandel (BAWe) war bis zum Jahr 2002 die zuständige Behörde zur Überwachung des Wertpapierhandels, zum 1.Mai 2002 ging die BAWe in der neu gegründeten BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) auf.

Bis 2002 war das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Märkte für Wertpapiere und Derivate zuständig. Im Mittelpunkt der Arbeit des BAWe standen der Schutz der Anleger, Marktransparenz und Marktintegrität.

Die Aufgaben des BAWe sind im Wertpapierhandelsgesetz und im Wertpapierverkaufsprospektgesetz geregelt. Dazu zählten unter anderem:
Verfolgung von Insidergeschäften
Überwachung der Ad-Hoc-Publizität börsennotierter Unternehmen
Internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel gehört als selbstständige Bundesbehörde zum Finanzministerium.

 


 

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